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Mittwoch, 2. Mai 2012

Die SBB und ihr Datenschutz

"Wer bei der SBB via Internet etwas bestellt, der gibt automatisch auch die Einwilligung, Newsletter und Emails zu bekommen."
Diese Aussage kommt so vom Datenschutzbeauftragten Konzernrechtsdienst. Seinen Namen möchte der Herr nicht publiziert haben.

Aber von Anfang an .. wenn man z.B. ein SBB Sparbillett online kauft, dann sieht das am Schluss so aus:


Wer sich die Mühe macht und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die speziellen Bedingungen durchliest, der findet genau nichts zum Thema Newsletter und E-Mails.

Es gibt keinen Hinweis, dass man mit der Eingabe der E-Mail Adresse mehr als nur ein Bestätigungsmail bekommt. Und es gibt auch keine Möglichkeit, Newsletter und andere E-Mails abzuwählen.

Auch unter dem Link Rechtlicher Hinweis steht überhaupt nichts zum Thema Newsletter und Email.

Sollte man sich die Mühe machen und den klitzekleinen Link Datenschutz zuunterst auf der SBB-Webseite anklicken, dann findet man wenigstens etwas zum Thema Newsletter und E-Mail:
"Sie erhalten E-Mails oder E-Newsletter der SBB nur mit Ihrem Einverständnis."



Hier wird also behauptet, dass ohne Einverständnis nichts passieren wird.

Der Datenschutzbeauftragte sieht das so:
"Das Datenschutzgesetz erlaubt grundsätzlich die Bearbeitung von Personendaten, sofern sich die Datenbearbeiterin an die im Datenschutzgesetz geregelten Grundsätze hält. Die Pflege von Kundenbeziehungen ist, in einem angemessen Umfang, in der Lehre und Praxis eine anerkanntermassen gerechtfertigte Form der Datenbearbeitung. Im Unterschied bspw. zum deutschen Datenschutz, nach dem die Bearbeitung von Personendaten grundsätzlich verboten ist, sofern die betroffene Person dieser nicht zugestimmt hat (Verbot mit Erlaubnisvorbehalt), gilt in der Schweizer Rechtsordnung der Grundsatz der Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt, das heisst, die Bearbeitung von Personendaten ist, wie eingangs erwähnt, grundsätzlich erlaubt, sofern die betroffene Person diese Datenbearbeitung nicht untersagt hat. Deshalb haben unsere Kundinnen und Kunden die Möglichkeit, sich von dieser Form der Datenbearbeitung (Zustellung von Informationen) ausschliessen zu lassen."

In den AGB steht "Der Kunde nimmt zudem zur Kenntnis, dass er von der SBB ohne seinen ausdrücklichen Einwand mit Werbung beliefert werden kann." Das könnte man mit sehr viel gutem Willen als Erlaubnis für den Newsletter sehen.

Für die SBB heisst also "nur mit Ihrem Einverständnis", dass man sich nicht aktiv abmeldet. Die SBB setzt ausserdem voraus, dass man als Nutzer des SBB-Angebots das Datenschutzgesetz intus hat. Die SBB legen meiner Meinung nach 'Datenbearbeitung' sehr grosszügig aus und schliessen Newsletter etc gleich mit ein.

Die Juristen freuen sich und winden sich mit Sätzen wie "unglücklich formuliert", "das ist so nicht gemeint", "Interpretation" etc.

Für mich heisst das: Wenn schon so ein simpler Satz in den Datenschutz-Richtlinien für die SBB nicht gilt, dann sind die ganzen Richtlinien nicht glaubwürdig.



Die Email (nicht der Newsletter) von der SBB wiederum enthält keinen Hinweis, wie man sich von der Verteilerliste löschen kann. Keinen Link zum Abmelden, nichts.

Erst wenn man sich durch die verschiedenen Richtlinien durchliest, findet man weit unten den Passus:
"Richten Sie Ihre allfälligen Fragen, Korrektur- oder Löschungsbegehren bitte an den Datenschutzbeauftragten der SBB." und dazu die E-Mail Adresse datenschutz@sbb.ch. Wenigstens hier wäre ein Link zu einem einfachen Abmeldeformular nett.



Und sollte man sich wirklich einmal damit befassen ..
- Wenn man beim Kundendienst anruft und mit der Stelle sprechen will, die die Email verschickt hat, dann wissen die nicht, wie man diese Stelle kontaktiert. Beim Rückruf Stunden später will der Kundendienst nur weitere Angaben von mir, die Stelle ist immer noch nicht erreichbar.
- Emails an die Stelle werden über Tage nicht beantwortet.
- Der Datenschutzbeauftragten war letzte Woche krank. In dieser Zeit kümmert sich niemand um seine Emails.
- Nach einigen Tagen, Mails und Telefonaten hatte ich jetzt Kontakt mit der Stelle und dem Datenschutzbeauftragten. Das Resultat war, dass meine Emailadresse nun für Newsletter und andere Mails gesperrt wird.

Also etwas, für das ich mein Einverständnis sowieso nicht explizit gegeben hatte.



Kundendienst und Transparenz ist anders, liebe SBB.

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Freitag, 28. März 2008

Du bekommst unbegrenzte Macht. Ich bekomme deine Seele.

20minuten berichtete darüber. Einmal mehr virales Marketing, man soll drüber reden und sich fragen, was dahinter steckt.

Wem das Raten zu blöd ist, der geht einfach zur APG, Poster of the week, sucht dort im Archiv die Kampagnen 2008 durch und schaut sich die Bilder an.

Z.B. das da:
7369

Und das Leben geht weiter.

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Danke für die Korrekturen. Ja unsere Arbeiten sind...
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